Über mich

Recht, Vertrauen, Erfahrung
Ihr Partner für Gerechtigkeit und Rechtsangelegenheiten

30 Jahre rechtlicher Fachkenntnisse

Mit einer Berufstätigkeit von mehr als 30 Jahren in den verschiedenen Bereichen des Rechts versuche ich ein kompetenter Ansprechpartner für Sie zu sein. Dabei möchte ich auch den verschiedenen Kulturen in unserem Lande Rechnung tragen.

Sollten Sie Ihre Beratungsgespräche lieber in der englischen Sprache führen wollen, so lässt sich auch das durchführen.

Meine Tätigkeitsbereiche

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist eines der großen Rechtsgebiete im Rechtssystem. Es beschreibt das Verhältnis der Bürger untereinander. Wichtige Bereiche sind das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Erbrecht und das Familienrecht.

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Strafrecht

Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, die bestimmte Handlungen unter Strafe stellen.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht beschreibt das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt, also zum Beispiel die Verwaltung und einzelnen Bürgern.

Hierzu gehört auch das nationale und unionsrechtliche Zollrecht.

Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. hc (UA) Lothar Gellert

Meine Philosophie:

Unabhängigkeit – Wahrung der Geheimhaltung – Fürsorgepflicht – Wissen

Unabhängigkeit

Unabhängigkeit bedeutet, dass der Rechtsanwalt frei von Weisungen des Staates und seiner Behörden ist.

Allein dem Mandanten ist er verpflichtet, natürlich unter Einhaltung aller Gesetze und Normen.

Wahrung der Geheimhaltung

Wahrung der Geheimhaltung bedeutet Vertrauen. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, über alles, was er im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit erfährt, Stillschweigen zu wahren. Ein Verstoß hiergegen kann sogar strafrechtliche Folgen für den Rechtsanwalt haben.

Fürsorgeplicht

Den Rechtsanwalt trifft eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mandanten.

Ihre Interessen hat er zu vertreten unter Einhaltung von allen rechtlichen Geboten und Verboten. Die Fürsorgepflicht ist daher eine der wichtigsten Pflichten eines Rechtsanwalts.

Aus dieser Pflicht kann sich sogar ergeben, dass ein Rechtsanwalt ein Mandat nicht annehmen darf, wenn sich hieraus ein Interessenkonflikt ergeben könnte.

Selbstverständlich gehört hierzu auch der sorgsame Umgang mit Fremdgeldern.

Wissen

Auf den englischen Philosophen Francis Bacon geht der Satz zurück „Wissen ist Macht“.

Und dieser Satz passt auch auf den Beruf des Rechtsanwaltes. Um die Interessen des Mandanten durchsetzen zu können, muss der Rechtsanwalt über entsprechendes Wissen verfügen und sich auch während seiner Tätigkeit weiterhin fortbilden.

Im Rahmen meiner über 30-jährigen Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, unter anderem als Hochschullehrer im öffentlichen Recht, habe ich mir entsprechendes Wissen angeeignet und baue dieses Wissen konstant durch Fortbildungsmaßnahmen in allen Sektoren des Rechts aus.

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